Bundesregierung erklärt Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina zu sicheren Herkunftsstaaten. Wir protestieren gegen diese Gesetzesänderung, die sich vor allem gegen Roma richtet.

BRV (2)

Aufruf an den Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung

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Für die Rechte von Roma-Flüchtlingen – sie haben kein „sicheres Herkunftsland“!
– zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, die Länder Bosnien-Herzegowina, Serbien und
Mazedonien zu „sicheren Herkunftsländern“ zu erklären –
Appell-Endfassung-April-2014
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Solange das asylabwehrende, rigide Visaregime gegenüber den Staaten des vormaligen
Jugoslawiens bestand – bis in die Jahre 2009/2010 –, konnten überhaupt nur wenige Flüchtlinge
aus diesen Staaten um Asyl und Schutz in Deutschland nachsuchen. Sie kamen erst gar nicht über
die Grenzen. Mit der Aufhebung der Visumpflicht hat sich dieses geändert. Da man jedoch
diskriminierten und verarmten Roma, die nun die Gelegenheit nutzen, ihrem Elend zu entfliehen, in
Deutschland keinen Schutz gewähren will, sollen die Staaten Bosnien-Herzegowina, Serbien und
Mazedonien kurzerhand zu „sicheren Herkunftsländern“ erklärt werden. Nach der Regierungslogik:
Der Staat, aus dem viele Roma nach Deutschland migrieren, kann nur ein sicherer Herkunftsstaat
sein, denn dann ist es einfacher, Roma dorthin abzuschieben.
Die unterzeichnenden Organisationen und Einzelpersonen lehnen die vorgeschlagene
Gesetzesänderung ab, da sie den Schutzanspruch insbesondere von Roma-Flüchtlingen aus den
Staaten des vormaligen Jugoslawiens menschenrechtswidrig untergräbt. Den Schutzsuchenden
soll damit auferlegt werden, die generelle staatliche Vermutung zu widerlegen, dass ihr Asylgesuch
„offensichtlich unbegründet“ sei, weil sie aus einem vermeintlich „sicheren Herkunftsstaat“
kommen. Die damit einhergehende Beschleunigung des Asyl- und Abschiebeverfahrens geht allein
zu ihren Lasten. Faktisch wird ihnen damit die Möglichkeit einer gründlichen Prüfung des
Einzelfalls genommen, die bislang in zahlreichen Fällen zu einem Aufenthaltsrecht in Deutschland
geführt hat, obwohl bereits in der gegenwärtigen Asylpraxis Ablehnungen im Schnellverfahren
üblich sind. Zudem werden mit dem Gesetzentwurf die vielfachen existenzbedrohenden
Diskriminierungen und die gewalttätigen Übergriffe, denen viele Roma in den o.g. Ländern
ausgesetzt sind, sowie ihre soziale Verelendung von vornherein als nicht schutzrelevant eingestuft.
Die Bundesregierung gibt die Zahl derjenigen, die im Jahr 2013 aus diesen künftig zu sicheren
Herkunftsstaaten transformierten Ländern Asyl-, Flüchtlings- oder subsidiären Schutz erhalten
haben, mit 60 Fällen an. Hinzu kommen weitere 82 Gerichtsentscheidungen im Jahr 2013, mit
denen Flüchtlingen ebenfalls ein Schutzanspruch zugesprochen wurde. Mehrere Bundesländer
haben die Abschiebungen insbesondere von Roma in Länder des vormaligen Jugoslawiens
zumindest über die Wintermonate ausgesetzt, weil sie von existenzbedrohlichen Gefährdungen
und höchst unsicheren Rückkehrbedingungen ausgingen. Nach der regierungsamtlichen Logik
bleiben diese Sachverhalte jedoch ohne Bedeutung. Betroffen von der geplanten
Gesetzesänderung sind auch viele Kinder, denen in ihren Herkunftsländern schulische Bildung
verweigert wird. Für sie ist eine Zukunft ohne berufliche Arbeit in den Elendsquartieren der Roma-
Siedlungen vorgezeichnet.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt allein darauf ab, die unerwünschten Roma möglichst
rasch wieder in ihre Herkunftsstaaten abzuschieben, in denen sie systematisch diskriminiert und in
vielen sozialen Belangen massiv benachteiligt und ausgegrenzt werden. Entgegen allen
Beteuerungen der Bundesregierung, sich für die Roma-Minderheiten einzusetzen, bleibt die
existenzbedrohende Lage von Roma in Südosteuropa ohne Konsequenz.
Aus menschenrechtlicher Sicht und aus tatsächlicher Übernahme von Verantwortung für den
Völkermord an den Sinti und Roma ist der Gesetzesentwurf abzulehnen.
Die Worte von Bundeskanzlerin Merkel zur Einweihung des Denkmals für die im
Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma dürfen nicht folgenlos bleiben. Sie erklärte:
„Menschlichkeit – das bedeutet Anteilnahme, die Fähigkeit und die Bereitschaft, auch mit
den Augen des anderen zu sehen. Sie bedeutet hinzusehen und nicht wegzusehen, wenn
die Würde des Menschen verletzt wird. Davon lebt jegliche Zivilisation, Kultur und
Demokratie. (…) Doch reden wir nicht drumherum: Sinti und Roma leiden auch heute
oftmals unter Ausgrenzung, unter Ablehnung. (…) Sinti und Roma müssen auch heute um
ihre Rechte kämpfen. Deshalb ist es eine deutsche und eine europäische Aufgabe, sie
dabei zu unterstützen, wo auch immer und innerhalb welcher Staatsgrenzen auch immer
sie leben. (…)“
Der Gesetzentwurf widerspricht diesem Bekenntnis der Bundeskanzlerin eklatant. Die
Bundesregierung will nicht hinsehen, wenn die Würde des Menschen verletzt wird. Statt für die
Rechte der Roma jenseits aller Staatsgrenzen zu streiten, werden sie dorthin zurückgeschickt, von
wo sie geflohen sind und wo sie unter Ausgrenzung und Ablehnung leiden.
Köln, den 30. April 2014
Der vom Komitee für Grundrechte und Demokratie initiierte Appell wird von nachfolgenden
Bürgerrechtsorganisationen, Rechtsanwaltsvereinen, Flüchtlingsräten, Sinti- und Roma-Verbänden,
Fachanwältinnen und Fachanwälte sowie zahlreichen öffentlichen Personen unterzeichnet.
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Rechtsanwaltsvereine:
Deutscher Anwaltverein e.V., Berlin (DAV)
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., Berlin (RAV)
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V., Krefeld (VDJ)
Bürgerrechtsorganisationen:
Humanistische Union e.V., Berlin
Internationale Liga für Menschenrechte, Berlin
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Köln
PRO ASYL – Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V., Frankfurt a.M.
Flüchtlingshilfenetzwerke und -organisationen:
Aktion 3.Welt Saar
Arbeitskreis Flüchtlinge und Asyl der IPPNW
AK Roma-Unterstützer_innen Hamburg
Courage gegen Rassismus e.V., Frankfurt a. M.
Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung, Freiburg
Initiative | SCHLÜSSELMENSCH e.V., Freiburg
Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland, Berlin (JRS)
Sinti- und Roma-Organisationen:
Chachipe e.V.
BundesRomaVerband, Göttingen (BRV)
Rom e.V., Köln
Zentralrat Deutscher Sinti und Roma e.V., Heidelberg
Flüchtlingsräte:
Bayerischer Flüchtlingsrat e.V.
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Flüchtlingsinitiative Bremen e.V.
Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Flüchtlingsrat NRW e.V.
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V
Fachanwältinnen und Fachanwälte:
Rechtsanwältin Eva Steffen, Aachen
Rechtsanwältin Sigrid H. Töpfer, Hamburg
Weitere Organisationen
Hamburgs aktive Jurastudent_innen (HAJ)
Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V.
Einzelpersonen:
Prof. Dr. Klaus J. Bade, Osnabrück
Prof. Dr. Micha Brumlik, Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Andreas Buro, Grävenwiesbach
Klaudia Dolk, Ev. Flüchtlingsberatung, Düsseldorf
Dr. Ernst-Ludwig Iskenius (IPPNW), Wittstock
Jürgen Kiefer | Verein für Sozialpsychiatrie gem. e.V., Saarlouis
Daniel Lede Abal, MdL
Prof. Dr. Wolf-Dieter Narr, Berlin
Dr. Gisela Penteker, IPPNW
Prof. Dr. Fanny-Michaela Reisin, Berlin
Prof. Dr. Albert Scherr, Freiburg
Prof. Dr. Nausikaa Schirilla, Freiburg
Irmtraud-Rose Stenzel, Waldkirch im Breisgau
Christoph Tometten, Berlin
Dr. Waltraut Wirtgen, IPPNW, München