Positionspapier: Bildung gegen Antiziganismus – Handlungsempfehlungen in Niedersachsen aktiv umsetzen
Positionspapier: Bildung_gegen_Antiziganismus_Handlungsempfehlungen_aktiv_umsetzen_04.09.24
Bildung gegen Antiziganismus – Handlungsempfehlungen in Niedersachsen aktiv umsetzen
vorgelegt von:
Niedersächsischer Verband deutscher Sinti | Niedersächsische Beratungsstelle für Sinti und Roma e.V.
Roma Center e.V. | Roma Antidiscrimination Network (RAN)
Junges Forum gegen Antiziganismus e.V.
Leibniz-Institut für Bildungsmedien | Georg-Eckert-Institut, Abteilung Wissen im Umbruch
Projekt Kompetenzstelle gegen Antiziganismus (KogA) der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten
Vorwort
Bildung ist eine notwendige Voraussetzung, um Antiziganismus zu erkennen, zu verstehen und abzubauen. Doch die Orte der Bildung in Niedersachsen haben, genau wie andernorts, nicht nur viel zu lange eine adäquate Thematisierung von Antiziganismus versäumt, sondern sind selbst zu häufig Räume der Reproduktion und Fortschreibung antiziganistischen Ausschlusses, Stigmatisierung, Kriminalisierungi und Diskriminierung. Sie können und sollten sich ändern, um Orte eines Perspektivwechsels, Orte nachholender Gerechtigkeit und der Partizipation von Roma und Sinti zu werden. Es sind diese drei Schlagworte, die den Titel für den Abschlussbericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus (UKA) von 2021 bilden und denen wir uns mit unserem Engagement anschließen.
Wir sind ein niedersächsisches Netzwerk (von Kooperationspartnern) gegen Antiziganismus (NgA), eine Kooperation von mehreren niedersächsischen Selbstorganisationen: dem Jungen Forum gegen Antiziganismus, dem niedersächsischen Verband deutscher Sinti/ Niedersächsische Beratungsstelle für Sinti und Roma e.V., dem Roma Center e.V./ Roma Antidiscrimination Network, anfänglich auch dem 1. Sinti-Verein Ostfriesland sowie dem Projekt Kompetenzstelle gegen Antiziganismus (KogA) der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten und der Abteilung Wissen im Umbruch am Leibniz-Institut für Bildungsmedien | Georg-Eckert-Institut. Als NgA haben wir uns auf den Weg gemacht, die Handlungsbedarfe und -empfehlungen der UKA aufzugreifen und für Niedersachsen zu konkretisieren.ii
Durch die UKA, von durch Antiziganismus Betroffenen und aus der jeweiligen langjährigen Praxis in Beratung, Bildung, Wissenschaft und Netzwerkarbeit in unseren Einrichtungen wissen wir um die Problemstellungen des Antiziganismus im Bildungs- und Schulsystem. Unser Ansatz ist es, auf diese zu reagieren und Verbesserungen zu empfehlen. Denn viele elementare Handlungsempfehlungen bzw. Forderungen des Berichts der UKA warten weiter auf ihre Umsetzung und Antiziganismus ist Alltag im Bildungssystem und darüber hinaus. Unser Ziel ist es, die Relevanz der UKA-Empfehlungen zu unterstreichen, aber vor allem die Umsetzung notwendiger Maßnahmen für Niedersachsen voranzubringen.
Daher haben wir im Juni 2024 den Fachtag „Bildung gegen Antiziganismus – Handlungsempfehlungen aktiv umsetzen“ durchgeführt. Gemeinsam mit über 40 geladenen Expert*innen aus Politik, Wissenschaft, Schule und Verwaltung wurde intensiv zu Antiziganismus und Bildung gearbeitet und in fünf Workshops das Themenfeld der Bildung und Antiziganismus differenziert betrachtet. Basis dieses Positionspapiers sind die auf diesem Fachtag entstandenen Handlungsempfehlungen, die von uns weiter ausgearbeitet wurden.
Bevor wir unsere Handlungsempfehlungen darstellen, wollen wir anhand der drei zentralen Schlagworte der UKA, drei übergeordnete Perspektiven auf das Schul- und Bildungssystem werfen. Dies ist nötig, um der Vorstellung entgegenzuwirken, dass das Jahrhunderte alte, häufig vernachlässigte Gewalt- und Machtverhältnis Antiziganismus mit einfachen ‚Korrekturmaßnahmen‘ behoben bzw. überwunden werden kann. Das Schul- und Bildungssystem ist in mancherlei Hinsicht eng mit den Ausschlussmechanismen antiziganistischer Diskriminierung verschränkt und grundlegende Probleme brauchen grundlegende Änderungen. Dieser Horizont ist ein weiter und es ist uns bewusst, dass es hier keine schnellen und einfachen Lösungen geben wird. Dieser Horizont ist aber zugleich eine Notwendigkeit, um die Perspektive auf eine gerechtere und gleichberechtigtere Bildungslandschaft nicht zu verlieren.
- Perspektivwechsel
Es ist dringend notwendig, dass die Bildungsinstitutionen im Land Niedersachsen eine Problem- und Defizitperspektive auf Sinti und Roma in ihren Einrichtungen beenden. Instrumente, die vermeintlich der Förderung dienen, aber den Ausschluss von Sinti* und Roma* aus dem gesellschaftlichen und schulischen Regelfall bedeuten, sind abzuschaffen. Alle weiteren schulischen Maßnahmen gegenüber Roma und Sinti sollten fortlaufenden und vom Schulsystem unabhängig antiziganismus-/rassismuskritisch überprüft werden. Dies gilt insbesondere für jedwede Form der Sonderbeschulung und der Feststellung sowie Aufrechterhaltung von Fördermaßnahmen, die von einer regulären und gleichberechtigten Schulteilnahme oder gar Schulabschlüssen ausschließen und die Zukunftsperspektiven der Kinder und Jugendlichen drastisch verschlechtern.
Von besonderer Bedeutung für alle Akteur*innen in Bildungsinstitutionen ist die Herausbildung einer Haltung, die Abstand von einer Problemzuschreibung gegenüber Kindern und Familien aus den Communities der Roma und Sinti nimmt und antiziganismuskritisch die vermeintlichen Probleme der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf die eigene Institution und das Bildungssystem lenkt. Die Leitfrage lautet dann, genau wie es das Inklusionsparadigma einfordert: Was kann unsere Schule/ Institution, was kann das Bildungssystem tun, um die eigenen institutionellen oder systemischen Barrieren für das Kind abzubauen und zu überwinden?
- Nachholende Gerechtigkeit
Es ist dringend notwendig, dass die Folgen von vielen Jahrzehnten der Bildungsbenachteiligung von Sinti und Roma adäquat anerkannt und ‚ausgeglichen‘ werden. Es ist kein demokratisches Prinzip, meritokratische Bestenauslese unter vermeintlich gleichberechtigten Startbedingungen zu proklamieren, während die Startbedingungen in Wirklichkeit von fundamentaler Ungleichheit geprägt sind und sich diese fortschreibt.
Der nationalsozialistische Schulausschluss, dessen Fortsetzung nach 1945 oder die systematische Sonderbeschulung in der Folge bis heute (v.a. auch bei zugewanderten Roma) und auch Diskriminierungs- und Ausschlussphänomene in der Gegenwart, führen zu einer strukturellen Benachteiligung von Roma und Sinti im Bildungssystem. Gleiches gilt für die Folgen der Exklusionsmechanismen, die viele zugewanderte Roma in ihren Herkunftsländern erlebt haben, und der Desintegration geflüchteter Roma und ihrer Kinder infolge einer antiziganistischen Migrationspolitik in den letzten Jahrzehnten in Deutschland. Es bedarf der strukturellen Korrektur.
Die Einrichtung eines Förderfonds, der bestehende Ungleichheiten ausgleicht, ohne neuer Stigmatisierung der Geförderten Vorschub zu leisten, kann ein erster Schritt sein.iii Auf diesen ersten Schritt sollten weitere Folgen. Dies wäre die Erarbeitung eines Mechanismus der transgenerationalen Gerechtigkeit, der vergangenes Unrecht im Bildungssystem (und darüber hinaus) anerkennt, entgegenwirkt und abbaut. Darüber hinaus sollten die Anstrengungen der nachholenden Gerechtigkeit eine Zukunftsperspektive beinhalten, die auf die Abschaffung eins gegliederten und hierarchisierten Schulsystems ausgerichtet ist. Die Produktion von Ungleichheit ist in diesem strukturell angelegt und kann nur durch eine Veränderung eben jener Struktur aufgehoben werden.
- Partizipation
Die geschilderten und alle weiteren hier vorgeschlagenen Änderungen, Maßnahmen und Handlungsempfehlungen im niedersächsischen Bildungssystem sind zwingend unter der unbedingten Partizipation von Roma und Sinti und ihren Selbstorganisationen durchzuführen. Es zeigt sich seit langem, dass Maßnahmen die alleine im (Bildungs-)System angelegt sind, nicht dazu geeignet sind, die notwendigen Veränderungen angemessen umzusetzen. Konkret bedeutet dies die Finanzierung von Selbstorganisationen über Projektmittel hinaus sicherzustellen, so dass sie auf jeder Ebene des Bildungssystem, von der politischen Weichenstellung auf Landesebene bis zur Umsetzung in den einzelnen Schulen mitwirken und vor allem die Maßnahmen kritisch begutachten, evaluieren und nachhalten.
Handlungsempfehlungen im Anschluss an den Fachtag „Bildung gegen Antiziganismus“ vom 03.06.2024
Diese übergeordnete Perspektive konkretisiert sich anhand der folgenden Handlungsempfehlungen. Es ist wichtig einzelne Handlungsempfehlungen nicht punktuell zu verstehen, sondern für die Verbesserung der Situation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus den Communities der Roma und Sinti Maßnahmen gegen Diskriminierung, Maßnahmen zum Empowerment und zur tatsächlichen Förderung der Schüler*innen zusammenzubringen.
Das Niedersächsische Netzwerk gegen Antiziganismus (NgA) empfiehlt, die Selbstorganisationen der Roma und Sinti in alle Maßnahmen, die die Community betreffen, einzubeziehen, um Partizipation umzusetzen und die Erfolgsaussichten zu verbessern. Die Selbstorganisationen müssen strukturell gefördert werden, um ihre Arbeit angemessen durchführen zu können.
Das Niedersächsische Netzwerk gegen Antiziganismus (NgA) empfiehlt die flächendeckende antiziganismuskritische Erst- und Weiterqualifikation von allen in den Schulen tätigen pädagogischen Fachkräften und weiteren Akteur*innen in allen gesellschaftlichen Bereichen (Politik, Verwaltung, Polizei, freie Träger etc..). Dies beinhaltet die verpflichtende Auseinandersetzung mit Antiziganismus, insbesondere der strukturellen, institutionellen und alltäglichen Diskriminierung und der Geschichte und Gegenwart von Sinti und Roma. Ziel muss es sein, dass Schulleitungen, Lehrer*innen und alle im System Schule tätigen Personen eine antiziganismuskritische Haltung entwickeln. Durch antiziganismus- und rassismus-kritische Bildung wird es unwahrscheinlicher, dass professionelle Akteur*innen ungewollt diskriminieren. Besondere Aufmerksamkeit sollten zu diesem Zwecke das Referendariat und die Studienseminare bekommen.
Das NgA empfiehlt die Einrichtung eines niedersächsischen Fonds für nachholende Gerechtigkeit im Bildungssystem. Dieser sollte u.a. vereinfachte Zugänge zu guter Bildung für Sinti und Roma schaffen. Dafür eignen sich gezielte Förderung und Quoten für die Bildungsteilhabe über alle Bildungseinrichtungen und -niveaus hinweg. Bei der Umsetzung entsprechender Quotierung und individueller Förderung ist darauf zu achten, dass diese nicht zu einer Stigmatisierung der Geförderten führt.
Das NgA empfiehlt die Erarbeitung eines niedersächsischen Konzeptes zum Einsatz von Bildungsberater*innen und/oder Bildungsbegleiter*innen. Das Konzept soll inspiriert durch das in Hamburg seit Jahren etablierte Modelliv, unter Berücksichtigung der bereits umgesetzten Konzepte von Bildungsbegleiter*innen wie z.B. in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und NRW sowie unter Einbeziehung der Selbstorganisationen für Niedersachsen entwickelt und Menschen aus der Community mit einer beruflichen Perspektive qualifiziert werden. Bildungsberater*innen bzw. Bildungsbegleiter*innen beraten, begleiten und unterstützen Lehrer*innen, Sozialarbeiter*innen, Eltern und insbesondere die Schüler*innen aus den Communities der Roma und Sinti mit dem Ziel einer verbesserten Bildungsteilhabe. Das Konzept könnte zudem mit den bereits antiziganismuskritisch qualifizierten Berater*innen der Sprachbildungszentren verknüpft und auch auf andere im Bildungssystem benachteiligte Gruppen erweitert werden. Wichtig dabei: die Einbeziehung, Mitwirkung und das Monitoring durch Selbstorganisationen, um keine Diskriminierungen zu reproduzierenv.
Das NgA empfiehlt die communitybasierte Einführung von Schul-Mediator*innen, wie dies erfolgreich in verschiedenen Städten bundesweit praktiziert wird. Schulmediation unterstützt dabei, die Bildungsambitionen von Roma und Sinti ernst zu nehmen und die einschränkenden Ausschlussmechanismen im Schulsystem zu thematisieren und zu bearbeiten. Die Mediator*innen sollten durch Selbstorganisationen ausgebildet und bei diesen angesiedelt sein. Sie fungieren als Mittler*innen zwischen Community und Institutionen (Schulen, Behörden etc.) und sind für alle Seiten, also die Kinder und ihre Familien sowie die Mitarbeiter*innen von Schulen und Behörden, vertrauensvolle Ansprechpartner*innen. Ihre Finanzierung ist sicherzustellen.
Das NgA empfiehlt die Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit zu einer vertrauensbildenden, antiziganismuskritischen sozialen und kulturellen Arbeit im Kontext der Schulen und Communities. Dies beinhaltet eine nachhaltige und glaubwürdige Vertrauensbildung, die vor dem Hintergrund der antiziganistischen Geschichte der Sozialen Arbeit von großer Bedeutung ist. Dafür ist eine Haltung der Anerkennung und des Interesses ausschlaggebend. Das NgA schlägt weiterhin u.a. die folgenden Maßnahmen vor: Erstsprachliche Elternabende, Informationsvermittlung zum Schul- und Bildungssystem in Deutschland, Aufklärungsarbeit zu ‚Sonderbeschulung‘, Einbezug von Sprachmittler*innen und Dolmetscher*innen aus der Roma-Community bzw. der Schul-Mediator*innen. Es ist weiterhin wünschenswert, dass zur Förderung einer Kultur der Anerkennung gegenüber Sinti und Roma auch Maßnahmen der kulturellen Teilhabe und Förderung etabliert werden. Dies können etwa (inter-)kulturelle Schulfeste oder Projektwochen sein, die allerdings einer kultur- und antiziganismussensiblen Herangehensweise bedürfen, da keinesfalls eine ‚Besonderung‘ der Kinder oder aber eine Festschreibung kultureller Andersartigkeit stattfinden darf.
Das NgA empfiehlt Romanes/ Romenes im Sprachunterricht der Schulen anzubieten, damit die Kinder und Jugendlichen aus der Community an den Vorteilen erstsprachlichen Unterrichts partizipieren können und ihre Fähigkeiten anerkannt und aufgewertet werden.
Das NgA empfiehlt die Prüfung und Überarbeitung von Inhalten der schulischen und außerschulischen Bildung auf stereotype Darstellungen und Narrative sowie die Verankerung von Lehrinhalten über die lange Geschichte von Sinti und Roma in Deutschland und deren Verfolgung im NS-Kontext und danach, durch:
- die Prüfung von Schulbüchern auf stereotype Darstellungen im Rahmen des Prozesses der Schulbuchzulassung und die Verankerung der Befassung mit der Verfolgung sowie mit Antiziganismus in der Gegenwart in Lehrplänen.
- die Beteiligung und Anhörung von Selbstorganisationen der Sinti und Roma im Rahmen der Arbeit von Lehrplankommissionen relevanter Fächer.
- die Überprüfung und Reformierung des Prozesses der Schulbuchzulassung. Aufgrund der inakzeptablen Qualität der Inhalte zu Antiziganismus und Sinti und Roma bzw. deren Fehlen, bedarf es der Entwicklung von Kriterien im Themenfeld für die Begutachtung von Schulbüchern und anderen Bildungsmedien.
- die kritische Sichtung und Überarbeitung der Inhalte von Bildungsmedien durch Verlage und Autor*innen.
- die Aufbereitung von Fakten über Geschichte und Gegenwart von Roma und Sinti für Schulbücher und Unterricht der Fächer Geschichte, Geografie, Sozialkunde/ Politik und Werte und Normen. Dazu gehören u.a. die Fortsetzung der Kriminalisierung von Sinti und Roma über den Topos der Clankriminalität.
4. September 2024
i Die Unterstellung, bestimmte Personen seien aufgrund ihrer „Abstammung” oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe kriminell veranlagt, bedient sich einer wissenschaftlich diskreditierten Kriminalbiologie und knüpft in verhängnisvoller Weise an eine Tradition rassistisch motivierter Repression unter dem Deckmantel der Kriminalitätsbekämpfung an. Historisch gesehen waren Roma und Sinti wohl diejenigen, die am stärksten unter dieser Praxis litten. Sie erreichte in der Nazi-Zeit ihren Höhepunkt, wurde aber bereits davor etabliert und in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik fortgesetzt. Sie entfalten aktuell auch im Bildungsbereich Wirkung.
ii Aus dem NgA waren einige Akteure direkt oder indirekt an der Arbeit zum UKA-Bericht beteiligt. Kenan Emini (Roma Center/ RAN) hat eine Arbeitsgruppe der größten UKA-Studie geleitet. Prof. Riem Spielhaus und Imke Rath vom Georg-Eckert-Institut mit einer Studie zu „Schulbücher und Antiziganismus: Zur Darstellung von Sinti und Roma in aktuellen deutschen Lehrplänen und Schulbüchern.“ Der langjährige Mitarbeiter von KogA Tobias Neuburger mit einer Studie zu Mechanismen des institutionellen Antiziganismus.
Zudem greifen mehrere der UKA-Studien als community-basierte Studien die langjährigen Forderungen der Selbstorganisationen auf, d.h. die Empfehlungen der UKA basieren auch auf der langjährigen Bedarfsanalyse und den Erfahrungen der Selbstorganisationen.
iii Das aktuell anlaufende Startchancenprogramm sollte als unmittelbarer Schritt zum Abbau antiziganistischer Benachteiligung genutzt werden.
iv Das Modell stammt ursprünglich aus Osteuropa. In Ländern wie Serbien, Rumänien sind die Entwicklungen in diesem Bereich schon sehr viel weiter. Dort gibt es viele hochqualifizierte Menschen aus der Roma-Community.
v Dolmetscher*innen, die nicht aus den Communities kommen sind häufig voller Ressentiments gegen Roma und reproduzieren schlimmste Klischees.