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Einbürgerungstests:

Seit 1. September 2008 muß man vor der Einbürgerung einen Test bestehen. Das geht so: im Internet sind vom Bundesinnenministerium insgesamt 310 Fragen veröffentlicht. Nach dem Zufallsprinzip werden hieraus 33 Fragen ausgewählt; von diesen 33 Fragen muß der Einbürgerungsbewerber 17 Fragen richtig beantworten.