Resolutiondes Rates der Stadt Göttingen: Keine Abschiebungen in die Republik Kosovo

Beigeordnete Eiselt teilt mit, dass der Verwaltungsausschuss empfohlen habe, über diesen Antrag direkt zu beschließen.

Anschließend führt Ratsherr Tugcu in der Begründung des Antrages der Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktion u.a. aus, dass allein in Stadt und Landkreis Göttingen von den bundesweit betroffenen 12.000 Menschen ca. 500 Personen auf Grund des Rückführungsabkommens mit der Republik Kosovo von einer Abschiebung bedroht seien. Darunter befände sich auch eine Vielzahl von Kindern, Kranken und Behinderten..

Diese Menschen sollen in ein Land zurückgeführt werden, in dem sie nach wie vor keine Heimat und keine sichere Zuflucht finden können und in dem sie in vielen Landesteilen auch weiterhin als Angehörige ethnischer Minderheiten bedroht und verfolgt würden.

Wegen dieser großen Zahl der Betroffenen in im Stadt- und Landkreisgebiet sollte der Rat der Stadt deutliche Position beziehen und der Resolution zustimmen.

Nachdem Ratsherr Tugcu die Resolution verlesen hat, weist er darauf hin, dass eine gleichlautende Vorlage dem Kreistag vorgelegt werden soll. Darüber hinaus hätten u.a. der Integrationsrat, der Niedersächsische Flüchtlingsrat bis hin zum Menschenrechtskommissar des Europarates ähnliche Forderungen gestellt.

Er selbst als Vorsitzender des Integrationsrates spreche sich grundsätzlich gegen Abschiebungen aus. Jedem Menschen sollte das Recht eingeräumt werden, dort heimisch zu werden, wo er jahrelang lebt.

Unabhängig von der grundsätzlichen Frage, ob diese ein geeignetes politisches Instrument darstellten müsse er deutlich machen, dass Abschiebungen in das Kosovo zur Zeit aus humanitären Gründen nicht zu verantworten seien.

Das Land habe gerade einen Krieg hinter sich gebracht und sei geprägt von Armut und politischen und ethnischen Spannungen.

Nach Angaben der Weltbank lebten rd. 37 Prozent unterhalb der Armutsgrenze (1,37 EUR/Tag) und sogar 15 Prozent unterhalb der Grenze extremer Armut (93 Cent/Tag).

Abgeschobene Menschen landeten ohne weitere Perspektiven in Barackenlagern mit bleiverseuchten Wasser, usw.

Er wisse wohl, dass es in Göttingen auch Menschen gebe, die anders Denken würden und verweist hierzu auf die aktuellen Diskussionen über die Unterkünfte im „Rosenwinkel“.

So habe ihn in der vergangenen Woche ein Brief erreicht, in dem neben der Forderung nach Wachdiensten in diesem Quartier u.a. auch die Abschiebung der Menschen gefordert wurde.

Die Befindlichkeiten im „Rosenwinkel“ und den entstandenen Ärger nehme die Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktion sehr ernst, kämen aber in der politischen Bewertung der Situation zu anderen Schlussfolgerungen.

Die meisten der dort lebenden Menschen seien schon seit Jahren in Deutschland beheimatet. Nicht wenige Kinder seien außerdem in Deutschland geboren worden. Es sei zynisch zu fordern, dass diese Menschen in ihre Heimat zurückgehen sollen.

Abschiebung sei keine angemessene Lösung der Probleme. Notwendig sei vielmehr die Integration, die sicherlich einen schwierigen Prozess darstelle. Ein erster Schritt zur Integration sei nach Auffassung der Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktion ein dauerhaftes Bleiberecht und die Genehmigung, hier arbeiten zu dürfen. Die betroffenen Menschen  bräuchten Sicherheit, beruflich und soziale Perspektiven, Bildung, Schule, Sprachkurse und viele weitere Integrationsangebote.

Um die schwierige Situation im „Rosenwinkel“ zu lösen, bedürfe es zudem der Mediation und des Gespräches mit allen Betroffenen. Die Vermittlungsversuche der Verwaltung zielten auch in die richtige Richtung. Die Situation dort lasse ahnen, was Roma erwarten könnte, wenn sie in das Kosovo abgeschoben würden. In einigen Landesteilen würden Roma zwar geduldet, letztlich aber ausgegrenzt. In anderen Teilen würden sie sogar bedroht und verfolgt.

Die Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktion betrachte die Integration als gesellschaftliche Herausforderung, der man sich stellen müsse.

Für die FDP-Ratsfraktion weist Ratsherr Schröter darauf hin, dass man in der Resolution keinen unmittelbaren Zusammenhang mit den Aufgaben des Stadtrates sehe und sich man daher bei der Abstimmung – wie in vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit – enthalten werden.

Ratsherr Dr. Hermann teilt mit, dass der Niedersächsische Landtag erst kürzlich zwei gleichartige Anträge diskutiert habe, bei deren Debatte viele nachlesenswerte Beiträge formuliert worden seien. Wer glaube, dass dieses Thema kein kommunalpolitisches Problem sei, irre. Auch in Göttingen lebten zahlreiche von Abschiebung bedrohte Familien um die sich ein Rat ebenfalls kümmern müsse. Dazu gehören natürlich neben nachhaltigen Integrationsangeboten auch, dass die politische Vertretung vor Ort sich an die Landes- und Bundespolitik mit der Forderung wenden möge, die Rahmenbedingungen entsprechend zu verändern. Auch eine gesamt europäische Lösung sei anzustreben. Nach Ansicht der SPD-Ratsfraktion habe sich die Lage der Roma im Kosovo in den vergangenen Monaten nicht verbessert. Angehörige dieser Minderheit würden bis heute schwer diskriminiert und seien nicht in der Lage, sich eine Lebensgrundlage aufzubauen. Sie hätten weiterhin große Schwierigkeiten, einen Zugang zu medizinischer und sozialer Versorgung zu erhalten und besäßen in vielen Fällen nicht mal Ausweispapiere. Es gebe keine Anzeichen dafür, dass sich die Lage der Roma im Kosovo in naher Zukunft verbessern werde.

Daher könne den Betroffenen keine Abschiebung dorthin zugemutet werden. Deshalb stimme die SPD-Ratsfraktion der Resolution ohne Vorbehalte zu.

Ratsherr Welskop weist darauf hin, dass der Rat der Stadt Göttingen sich dieses Themas nicht zum ersten Mal annehme. Die CDU-Ratsfraktion sehe aber nach wie vor keinerlei Veranlassung, dieser Forderung nach einem Abschiebestopp nachzukommen. Für eine umfassende Bleiberechtsregelung für Sinti und Roma aus dem Kosovo bestehe weder die Notwendigkeit noch sei eine entsprechende Regelung geboten. Die erlassene gesetzliche Altfallregelung gelte in vollem Umfang auch für die Sinti und Roma, wenn die Erteilungsvoraussetzungen erfüllt würden. Es könne erwartet werden, dass Menschen, die sich schon seit vielen Jahren in Deutschland aufhalten würden, sich bemühen, ihren Lebensunterhalt selbst sicher zu stellen.

Die CDU-Ratsfraktion sei der Meinung, dass es einem erheblichen Teil der Sinti und Roma – auch in Göttingen – nicht gelungen sei, in geeigneter Art und Weise zu integrieren. Hierzu sei das Thema „Rosenwinkel“ ja bereits angesprochen worden. Die Forderung nach einer Bleiberechtsregelung „um jeden Preis“ geltend für alle, die lange in Deutschland lebten und geduldet seien, werde abgelehnt, da dies ungerecht gegenüber denjenigen sei, die sich aus eigener Kraft hierum bemühten und z.B. dazu die deutsche Sprache erlernt hätten, erwerbstätig seien und somit Steuern entrichteten. Die mitgeteilte Begründung für einen Abschiebestopp und eine Bleiberechtsregelung für die Sinti und Roma aus der Republik Kosovo überzeuge nicht. Schutzbedürftige Ausländer könnten Asylrechtschutz vor politischer Verfolgung ebenso verlangen wie Abschiebeschutz wegen bestehender Gefahren in deren Herkunftsland. Über die Anerkennung der Schutzbedürftigkeit habe im Einzelfall das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu entscheiden, wobei dort auch die erforderlichen Kenntnisse über die Herkunftsländer vorhandene seien.

Der genannte Abschiebungsstopp diene in erster Linie als ein Instrument der aktuellen Krisenintervention, mit denen auf neue Konfliktsituationen im Herkunftsland reagiert werden könne. Diese neuen Probleme würden von der CDU-Ratsfraktion in der Republik Kosovo nicht gesehen.

Das mit der kosovarischen Regierung geschlossene Abkommen beinhalte auch, dass alle Personen tatsächlicher und vermuteter kosovarischer Herkunft – unabhängig von ihrer Volkszugehörigkeit – zurückreisen könnten. Ziel sei es, eine multi-ethnische Gesellschaft aufzubauen. Grundlage für die Beurteilung der aktuellen Situation im Kosovo sei in erster Hinsicht der Bericht des Auswärtigen Amtes, in dem u.a. Erfahrungen und Erkenntnisse von mehr als 20 internationalen, regierungsunabhängigen Organisationen mündeten.

Danach gebe es keinen Anlass, von einer Rückführung abzusehen.

Ratsherr Welskop teilt abschließend mit, dass er selbstverständlich davon ausgehe, dass es bei den in Göttingen lebenden Sinti und Roma zu Einzelfallbeurteilungen kommen werde. Eine entsprechende Anfrage wurde von dem Fachdienst Soziales der Stadt insoweit auch beantwortet.

Da es sich im Übrigen hierbei um ein vom Land umzusetzendes Bundesgesetz handele, seien die Einwände der FDP-Ratsfraktion bezgl. der Unzuständigkeit des Rates durchaus auch nachvollziehbar. Die CDU-Ratsfraktion werde diese Resolution aus den genannten Gründen auch ablehnen.

Beigeordneter Humke-Focks vertritt die Auffassung, dass es bei diesen Diskussionen darum gehen müsse, auf welchen politischen Grundlagen man die Gesellschaft weiter entwickeln wolle. Weiterhin handele es sich bei den betroffenen Sinti und Roma nach seiner Ansicht um Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, so dass eine Zuständigkeit des Rates natürlich gegeben sei.

Formal sei das Rückführungsabkommen sicherlich nicht zu beanstanden jedoch werde dabei verschwiegen, dass die internationale Kosovo-Übergangsverwaltung bis zuletzt verhindert habe, dass Roma zurück in das Kosovo abgeschoben werden können. Die NATO spreche von einer insgesamt stabilen Situation und beabsichtige, ein Drittel der eingesetzten Soldaten abzuziehen. Auch wenn sich die Lebenssituation im Kosovo leicht verbessert haben möge, gelte dies nicht für die Roma, weil diese nach wie vor eine verfolgte Minderheit  seien  und die grundsätzlichen Verhältnisse im Kosovo noch längst nicht europäischen Standards erreicht hätten. Roma seien faktisch vom Recht auf Arbeit ausgeschlossen und hätten weniger als einen Dollar am Tag zum Leben. Gesundheitsvor- und -fürsorge können sich Roma davon nicht leisten. Das Bildungssystem im Kosovo sei nach wie vor unterentwickelt.

Wer jetzt Roma abschieben wolle müsse wissen, dass nicht einmal die Situation der Flüchtlinge innerhalb des Kosovo geklärt sei. In menschenunwürdigen Unterkünften und auf bleiverseuchten Böden müssten seit Jahren die Flüchtlinge  mit ihren Kindern leben. Hinzu käme noch die prekäre Sicherheitslage der Roma, die als ethnische Minderheit nicht selten gefährlich bedrängt würden. Wer Roma abschiebe mache sich mitschuldig an etwaigen Pogromen,  schiebe Roma ins „soziale Abseits“ und mache sich auch mitschuldig, wenn diese zu Tode kämen.

Abschießend teilt Beigeordneter Humke-Focks mit, müsse der Begriff „Heimat“ für die hier geborenen Kinder von Roma sicherlich ganz anders definiert werden, als es die Befürworter der Abschiebungen vorziehen würden.

Oberbürgermeister Meyer teilt mit, dass er die Einschätzung der Antragsteller unterstütze, wonach man Angehörige der Sinti und Roma aufgrund der geschilderten Umstände derzeit nicht in das Kosovo abschieben könne. Ebenso sei er der Überzeugung, dass Bund und Land mehr für die Bevölkerungsgruppen tun müssten.

Allerdings sollte auch klar sein, dass der Abschiebstopp nur solange gelten sollte, bis die Bedingungen im Kosovo eine sichere Rückkehr erlauben würden. Unterstellt, dass diese Situation einmal eintrete werde – was sich sicherlich jeder der Anwesenden wünsche – sei dadurch allerdings nicht ausgeschlossen, dass erneut Diskussionen u.a. über hier geborene Kinder usw. geführt werden.

Dann werde er aber darauf bestehen, dass diejenigen Sinti und Roma, denen es nicht gelungen sei, sich erfolgreich zu integrieren, in ihre Herkunftsländer zurückkehren müssten.

Derzeit sei dies aber nicht zu verantworten.

Beigeordneter Wedrins weist darauf, dass – egal wie zukünftig gesetzliche Regelungen aussehen werden – alle Kommunen sich mit der Thematik Integration intensiv auseinandersetzen müssen. Die geschilderten Probleme werden auch sicherlich nicht durch Abschiebungen gelöst werden können.

In Göttingen gebe es in diesem Bereich umfangreiche Pläne, die umgesetzt wurden bzw. noch werden sollen. Das Projekt „Soziale Stadt“ sei hierbei erwähnt, das – wäre die Unterstützung des Landes früher eingetreten – sicherlich einige der genannten Probleme hätte vermeiden können. Der Rat müsse gemeinsam die Integrationsaufgabe verfolgen und in der Gesellschaft müsse ein deutlicheres „Miteinander“ gefunden werden. Nicht nachvollziehbar seien in diesem Zusammenhang einige Wahlkampfauftritte von Göttinger Politikern, die die Schuld der im Rosenwinkel entstandenen Problematik auf die Sozialdezernentin abschieben wollen.

Die Umsiedlung der Sinti und Roma sei seinerzeit auf Anordnung des damaligen Oberbürgermeisters Danielowski erfolgt, was seitens der SPD-Ratsfraktion sehr kritisch betrachtet wurde. Gleichwohl sei man sich im Klaren darüber, dass, wenn man eine räumliche Entzerrung beabsichtige, sicherlich großer Protest aus den jeweilig betroffenen Stadtteilen erhoben wird. Nicht jeder wolle Sinti und Roma in seiner unmittelbaren Nähe haben.

Auch in Zukunft werde  man sicher häufig über Integration und Abschiebestopp usw. im Rat diskutieren müssen um auch deutlich zu machen, wie menschlich sich eine Kommune darstellen kann.

Ratsherr Welskop teilt mit, dass kurz nach der Umsiedlung der Familien von den Zietenterrassen zum Rosenwinkel die ersten Probleme und Meinungsverschiedenheiten mit dort lang ansässigen Anwohnern aufgetreten seien. Häufig könnten Anwohner, die im Übrigen zum großen Teil ebenfalls selbst Migrationshintergrund hätten, die Störungen und Verunreinigungen nicht mehr ertragen. Im Jahr 2002 habe er eine erste Begehung der Unterkünfte durchgeführt und sich ein Bild machen können. Damals sei das Versprechen der Sozialverwaltung geäußert worden, wonach die Umsiedlung lediglich eine Übergangslösung darstellen sollte. Da dieses Versprechen nicht eingelöst wurde, sei es gutes Recht der Anwohner, zu protestieren. Abschließend weist Ratsherr Welskop darauf hin, dass er selbst auf dem Holtenser Berg wohne, wo es ebenfalls eine hohen Ausländeranteil gebe.

Zur Situation im Rosenwinkel gibt Stadträtin Dr. Schlapeit-Beck  im Anschluss einen aktuellen Sachstandsbericht und weist ausdrücklich darauf hin, dass die Sozialverwaltung dieses Thema sehr ernst nehme. Die Zahl der Bewohner habe sich im Übrigen in den letzten zwei Jahren deutlich verringert.

Die These der sich beschwerenden Anwohner im Rosenwinkel, sie habe das Versprechen abgegeben, dass keine Bewohner der sog. „Treppchenhäuser“ in der Weststadt untergebracht würden, stimme ebenfalls so nicht. Letztlich teilt Stadträtin Dr. Schlapeit-Beck  mit, dass derzeit zu Gesprächen mit den beteiligten Gruppen eingeladen wurde, um die Situation zu entspannen und ein einvernehmliches Zusammenleben zu ermöglichen.

Beigeordneter Humke-Focks weist darauf hin, dass die jetzt Diskussion über die Situation im Rosenwinkel recht wenig mit dem eigentlichen Antrag zu tun habe. Sollte man trotzdem hierüber debattieren, dürften die erfolgreichen Projekte nicht außer Acht gelassen werden.

Außerdem dürfte es sicherlich auch Anwohner im Rosenwinkel geben, die sich nicht in dem beschriebenen Maße an der Anwesenheit der Roma störten und teilweise sogar eine Bürgerwehr forderten. Abschließend kritisiert auch Beigeordneter Humke-Focks die haltlosen Anschuldigungen des Göttinger Politikers gegen die Sozialdezernentin auf dessen website.

Ratsherr Becker  teilt mit, dass die Historie der Sinti und Roma nachweislich mit der Verfolgung von Menschen jüdischer Herkunft vergleichbar sei. Er sei sich sicher, dass es insofern eine verantwortungsvollere Diskussion gegeben hätte, wenn es um die Abschiebung jüdischer Bürger gegangen wäre.

Seit Jahrhunderten mache man Sinti und Roma überall auf der Welt den Vorwurf, sie ließen sich nicht integrieren und könnten sich nicht anpassen. Irgendwo aber müssten diese Menschen leben dürfen, was derzeit auf dem Balkan bekanntermaßen nicht möglich sei. Insofern müsse von Abschiebungen Abstand genommen werden.

Der Rat beschließt sodann mit Mehrheit bei einigen Gegenstimmen und 4 Enthaltungen:

Der Rat der Stadt Göttingen fordert die Niedersächsische Landesregierung auf,

 

  1. unfreiwillige Rückführungen von Angehörigen der Minderheiten in das Kosovo nicht zu veranlassen und sich stattdessen für einen generellen Abschiebestop einzusetzen.
  2. insbesondere für Angehörige der Sinti und Roma zusätzliche Integrationsmöglichkeiten in die Gesellschaft zu eröffnen.

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert das Rückführungsabkommen auszusetzen und anzuerkennen, dass eine Rückführung von Minderheiten in das Kosovo unter den derzeit dort herrschenden Bedingungen nicht möglich ist.“