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Die Härtefallkommission in Niedersachsen
Arbeitshilfe für Härtefalleingaben der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen

Anschriftenliste der Mitglieder der Härtefallkommission ab 07.01.2010

Am 26. September 2006 konstituierte sich die Niedersächsische Härtefallkommission, die seitdem mit der Beratung aufenthaltsrechtlicher Härtefälle befasst ist. Die LAG der Freien Wohlfahrtspflege (selbst als Mitglied in der Härtefallkommission vertreten) hat erstmals im März 2007 eine vorläufige Arbeitshilfe herausgegeben, um Flüchtlinge, Beratungsstellen, Rechtsanwälte/innen und Ehrenamtliche bei der Erstellung einer Härtefalleingabe zu unterstützen, den Überblick über den Verfahrensablauf und die Voraussetzungen und Hindernisse zu erleichtern und zur Klärung rechtlicher Fragen beizutragen. Die Arbeitshilfe wurde nach Änderungen in der Niedersächsischen Härtefallkommissionsverordnung (NHärteKVO) im März 2009 überarbeitet. Wegen weiterer Änderungen in der NHärteKVO legt die LAG der Freien Wohlfahrtspflege nun eine erneute Überarbeitung der Arbeitshilfe vor. Auf zwei Änderungen in der NHärteKVO in der Fassung vom 09.12.2009 sei besonders hingewiesen:

1.) Nach der bisherigen Fassung der NHärteKVO konnte eine Härtefalleingabe nur von einem Mitglied der Härtefallkommission eingereicht werden. Die von Abschiebung bedrohten Ausländer/innen oder ihre Vertreter/innen konnten sich deshalb nicht direkt an die Härtefallkommission wenden, sondern mussten Kontakt zu einem Mitglied aufnehmen und darum bitten, dass das Mitglied eine Eingabe macht. Nach der neuen Fassung der NHärteKVO können Ausländer/innen oder ihre Vertreter/innen auch selbst eine Eingabe an die Härtefallkommission richten und sich dazu an die Geschäftsstelle oder an ein Mitglied wenden (siehe dazu Seite 26).

2.) Ersatzlos gestrichen ist die bisherige Regel, dass eine Härtefalleingabe nicht zur Beratung angenommen werden kann, wenn die betroffene Person ausgewiesen wurde (nicht zu verwechseln mit einer Abschiebung) und die Ausweisung unanfechtbar geworden ist. Eine Härtefalleingabe ist somit auch dann möglich, wenn eine bestandskräftige Ausweisungsverfügung vorliegt (siehe dazu ausführlicher auf Seite 12). Die LAG dankt Bernd Tobiassen vom DRK Aurich für die Erarbeitung und Aktualisierung der Arbeitshilfe. Wir hoffen, Flüchtlingen und ihren Unterstützern mit dieser Arbeitshilfe eine nützliche Hilfestellung für Härtefalleingaben geben zu können.

Hannover, im Februar 2010

Cornelia Rundt
Vorsitzende der LAG und Mitglied der Härtefallkommission

Dr. Hans-Jürgen Marcus
Mitglied der Härtefallkommission